Diazepam DESITIN® rectal tube 5 mg/-10 mg

FACHINFORMATION

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

Di­aze­pam Desitin rec­tal tube 5 mg, Rektallösung
Di­aze­pam Desitin rec­tal tube 10 mg, Rektallösung

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Di­aze­pam Desitin rec­tal tube 5 mg
2,5 ml Rektallösung (1 rec­tal tube) enthalten 5 mg Di­aze­pam.
Di­aze­pam Desitin rec­tal tube 10 mg
2,5 ml Rektallösung (1 rec­tal tube) enthalten 10 mg Di­aze­pam.

Sonstige Be­stand­tei­le mit bekannter Wirkung: Enthält 37,5 mg Ben­zyl­al­ko­hol, 12 Vol.- % Etha­nol, 2,5 mg Benzoesäure (E 210), 122,5 mg Na­tri­um­ben­zo­at (E 211) und 1 g Pro­py­len­gly­col pro 2,5 ml.
Vollständige Auflistung der sonstigen Be­stand­tei­le, siehe Abschnitt 6.1.

Dieses Arzneimittel enthält 12 Vol.-% Etha­nol (Al­ko­hol), d.h. bis zu 250 mg pro Do­sis.

3. DARREICHUNGSFORM

Rektallösung
Klare, farblose oder leicht gelbliche Lö­sung.

4. KLINISCHE ANGABEN

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

7. INHABER DER ZULASSUNG

DESITIN ARZNEIMITTEL GMBH
Weg beim Jäger 214
22335 Hamburg
Telefon: (0 40) 5 91 01-525
Telefax: (0 40) 5 91 01-377

8. ZULASSUNGSNUMMER(N)

Di­aze­pam Desitin rec­tal tube 5 mg
15919.00.00
Di­aze­pam Desitin rec­tal tube 10 mg
15919.01.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

Datum der Erteilung der Zulassung: 26.Juli 1990
Datum der letzten Verlängerung der Zulassung: 06.September 2000

10. STAND DER INFORMATION

September 2024

11. VERKAUFSABGRENZUNG

Verschreibungspflichtig

Empfehlungen des Sachverständigenausschusses der Bundesregierung für den Arzt zur sachgerechten Anwendung von Benzodiazepin-haltigen Arzneimitteln

Benzodiazepine sind Arzneistoffe, die überwiegend zur vorübergehenden Behandlung schwerer Angstzustände, Schlafstörungen sowie zur Behandlung von Muskelverspannungen und Epilepsien eingesetzt werden. Nach bisherigen Erkenntnissen werden Benzodiazepine zu häufig und über eine zu lange Zeit verordnet, was zu einer Abhängigkeitsentwicklung führen kann. Dieses Risiko steigt mit der Höhe der Dosis und der Dauer der Anwendung an. Neben ihrem Abhängigkeitspotential haben Benzodiazepine weitere unerwünschte Arzneimittelwirkungen, z.B. Beeinträchtigung des Reaktions­vermögens, verstärktes Wiederauftreten der ursprünglichen Symptomatik nach Absetzen der Medikation (Rebound-Schlaflosigkeit, Rebound-Angst, delirante Syndrome, Krämpfe), Gedächtnisstörungen sowie neuropsychiatrische Nebenwirkungen. Sie können auch die pharmakokinetischen Eigenschaften anderer Arzneistoffe beeinflussen. Neben der Abhängigkeitsentwicklung gibt auch der Missbrauch von Benzodiazepinen seit längerem Anlass zur Besorgnis.

Deshalb sind von den verordnenden Ärzten die folgenden Richtlinien zu beachten, die unter Berücksichtigung von Veröffentlichungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft und der Arbeitsgemeinschaft Neuropsychopharmakologie und Pharmakopsychiatrie formuliert wurden:

  1. Sorgfältige Indikationsstellung!

  2. Bei Patienten mit einer Abhängigkeitsanamnese ist besondere Vorsicht geboten. In der Regel keine Verschreibung.

  3. In der Regel kleinste Packungseinheit verordnen.

  4. In möglichst niedriger, aber ausreichender Dosierung verordnen. Dosis möglichst frühzeitig reduzieren bzw. Dosierungsintervall in Abhängigkeit von der Wirkungsdauer vergrößern.

  5. Therapiedauer vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten vereinbaren und Behandlungsnotwendigkeit in kurzen Zeitabständen überprüfen. Eine Therapiedauer von länger als zwei Monaten ist wegen des mit der Dauer der Benzodiazepineinnahme steigenden Risikos einer Abhängigkeitsentwicklung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Es gibt Abhängigkeit auch ohne Dosissteigerung sowie die sogenannte “Niedrigdosis-Abhängigkeit”!

  6. Innerhalb der Therapiedauer möglichst frühzeitig schrittweise Dosisreduktion (Ausschleichen) bzw. Vergrößerung des Dosierungsintervalls, um Entzugssymptome, wie z. B. Unruhe, Angst, Schlafstörungen, delirante Syndrome oder Krampfanfälle, zu vermeiden.

  7. Aufklärung des Patienten, dass Benzodiazepine keinesfalls an Dritte weiterzugeben sind.

  8. Verordnungen von Benzodiazepinen sollten vom Arzt stets eigenhändig ausgestellt und dem Patienten persönlich ausgehändigt werden.

  9. Beachtung der Fach- und Gebrauchsinformation sowie der einschlägigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

  10. Alle Abhängigkeitsfälle über die jeweiligen Arzneimittelkommissionen der Kammern der Heilberufe dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Kenntnis bringen.

    Mat-Nr. 237001-12

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