Tafil® 0,5/1,0 mg Tabletten

Fachinformation

1. BEZEICHNUNG DER ARZNEIMITTEL

Tafil® 0,5 mg Ta­blet­ten
Tafil® 1,0 mg Ta­blet­ten

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Tafil 0,5 mg Ta­blet­ten
1 Ta­blet­te enthält 0,5 mg Al­pra­zo­lam.
Sonstige Be­stand­tei­le mit bekannter Wirkung: Lac­to­se-Mo­no­hy­drat, Na­tri­um­ben­zo­at, Gelb­oran­ge-S-Alu­mi­ni­um­salz.

Tafil 1,0 mg Ta­blet­ten
1 Ta­blet­te enthält 1,0 mg Al­pra­zo­lam.
Sonstige Be­stand­tei­le mit bekannter Wirkung: Lac­to­se-Mo­no­hy­drat, Na­tri­um­ben­zo­at.

Dieses Arzneimit­tel enthält 96 mg Lac­to­se-Mo­no­hy­drat, 0,11 mg Na­tri­um­ben­zo­at und weni­ger als 1 mmol (23 mg) Na­tri­um pro Ta­blet­te.
Vollständige Auflistung der sonstigen Be­stand­tei­le siehe Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM

Ta­blet­te

Tafil 0,5 mg Ta­blet­ten
Die Ta­blet­ten sind hellorange, ovale Ta­blet­ten mit ei­ner Bruchkerbe. Auf der einen Seite ist „TAFIL 0,5“ eingeprägt. Die Ta­blet­te kann in gleiche Dosen geteilt werden.

Tafil 1,0 mg Ta­blet­ten
Die Ta­blet­ten sind hellblaue, ovale Ta­blet­ten mit ei­ner Bruchkerbe. Auf der einen Seite ist „TAFIL 1,0“ eingeprägt. Die Ta­blet­te kann in gleiche Dosen geteilt werden.

4. KLINISCHE ANGABEN

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

7. INHABER DER ZULASSUNGEN

Viatris Pharma GmbH
Lütticher Straße 5
53842 Troisdorf
Tel.: 0800 5500634

8. ZULASSUNGSNUMMERN

Tafil 0,5 mg Ta­blet­ten: 29946.00.00
Tafil 1,0 mg Ta­blet­ten: 29946.01.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNGEN/ VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNGEN

Datum der Erteilung der Zulassungen: 29. März 1995
Datum der letzten Verlängerung der Zulassungen: 06. November 2001

10. STAND DER INFORMATION

November 2025

11. VERKAUFSABGRENZUNG

Verschreibungspflichtig

Empfehlungen des Sachverständigenausschusses der Bundesregierung für den Arzt zur sachgerechten Anwendung von Benzodiazepinen

Benzodiazepine stellen einen Fortschritt in der Arzneimitteltherapie von schweren Angstzuständen und den meisten medikamentös zu behandelnden Schlafstörungen dar. Neben der Prämedikation und der Sedierung bei schweren somatischen Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt) sind sie kurzfristig (4 bis 6 Wochen) bei ausgeprägten Angstzuständen, die durch ein ärztliches Gespräch nicht zu beheben sind, indiziert. Sie sind gegebenenfalls auch indiziert bei Einleitung einer antidepressiven Therapie sowie bei schweren reaktiven Ausnahmezuständen unter situativen Belastungen. Über das Nutzen-Risiko-Verhältnis einer langfristigen Benzodiazepin-Medikation (über 2 Monate) bei Patienten mit behandlungsbedürftigen chronischen Angstzuständen liegen bislang keine wissenschaftlich allgemein anerkannten Erkenntnisse vor. Risiken sind Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens (z. B. Verkehrsgefährdung), paradoxe Reaktionen und Kumulationsneigung bestimmter Stoffe, insbesondere bei älteren Menschen. Neuerdings geben Missbrauch und Abhängigkeit auch bei niedriger Dosierung Anlass zur Besorgnis. Benzodiazepine werden nach bisherigen Erkenntnissen nicht primär zu häufig, sondern zu lange Zeit verordnet.

Deshalb sind die Ärzte aufgerufen, folgende Richtlinien, die unter Berücksichtigung von Veröffentlichungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft und der Arbeitsgemeinschaft Neuropsychopharmakologie und Pharmakopsychiatrie formuliert wurden, zu beachten.

  1. Sorgfältige Indikationsstellung!

  2. Bei Patienten mit einer Abhängigkeitsanamnese ist besondere Vorsicht geboten. In der Regel keine Verschreibung.

  3. In der Regel kleinste Packungseinheit verordnen.

  4. In möglichst niedriger, aber ausreichender Dosierung verordnen. Dosis möglichst schon in der ersten Behandlungswoche reduzieren bzw. Dosierungsintervall vergrößern.

  5. Therapiedauer vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten vereinbaren und Behandlungsnotwendigkeit in kurzen Zeitabständen überprüfen. Es gibt Abhängigkeit auch ohne Dosissteigerung (sogenannte „Niedrigdosis-Abhängigkeit“)! Schon ganz normale Dosen können zur Abhängigkeit führen.

  6. Nach langfristiger Anwendung schrittweise Dosisreduktion, um Entzugssymptome, wie z. B. Unruhe, Angst, Schlafstörungen, Delir oder Krampfanfälle, zu vermeiden. Auch leichte Entzugssymptome können zu erneuter Einnahme führen.

  7. Beachtung der Informationen des pharmazeutischen Unternehmers und der einschlägigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

  8. Aufklärung des Patienten, dass Benzodiazepine keinesfalls an Dritte weiterzugeben sind.

  9. Alle Abhängigkeitsfälle über die jeweiligen Arzneimittelkommissionen der Kammern der Heilberufe dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Kenntnis bringen.

  10. Verschreibungen von Benzodiazepinen sollten vom Arzt stets eigenhändig ausgefertigt werden.

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