Norvir® 100 mg Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen

FACHINFORMATION

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

Norvir® 100 mg Pul­ver zur Herstellung ei­ner Suspension zum Einnehmen

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Jeder Beutel des Pul­vers zur Herstellung ei­ner Suspension zum Einnehmen enthält 100 mg Ri­to­na­vir.

Vollständige Auflistung der sonstigen Be­stand­tei­le, siehe Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM

Pul­ver zur Herstellung ei­ner Suspension zum Einnehmen.

Beige/hellgel­bes bis gel­bes Pul­ver.

4. KLINISCHE ANGABEN

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

7. INHABER DER ZULASSUNG

AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
Knollstraße
67061 Ludwigshafen
Deutschland

8. ZULASSUNGSNUMMER(N)

EU/1/96/016/009

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

Datum der Erteilung der Zulassung: 26. August 1996
Datum der letzten Verlängerung: 26. August 2006

10. STAND DER INFORMATION

November 2025

Ausführliche Informationen zu diesem Arzneimit­tel sind auf den Internetseiten der Europäischen Arzneimit­tel-Agentur https://www.ema.eu­ropa.eu verfügbar.

LAB-14498

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