Lampit® 30mg /- 120mg Tabletten

FACHINFORMATION

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu melden. Hinweise zur Meldung von Nebenwirkungen, siehe Abschnitt 4.8.

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

Lampit 30 mg Ta­blet­ten

Lampit 120 mg Ta­blet­ten

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Lampit 30 mg Ta­blet­ten
Jede Ta­blet­te enthält 30 mg Nifurtimox.

Lampit 120 mg Ta­blet­ten
Jede Ta­blet­te enthält 120 mg Nifurtimox.

Vollständige Auflistung der sonstigen Be­stand­tei­le, siehe Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM

Ta­blet­te.

Lampit 30 mg Ta­blet­ten
Gelbe, runde, bikonvexe Ta­blet­te mit ei­ner einzelnen Bruchkerbe auf der einen Seite und der Markierung „30“ auf der anderen Seite.
Die Ta­blet­te kann in zwei gleiche Dosen von 15 mg geteilt werden.

Lampit 120 mg Ta­blet­ten
Gelbe, runde, bikonvexe Ta­blet­te mit ei­ner einzelnen Bruchkerbe auf der einen Seite und der Markierung „120“ auf der anderen Seite.
Die Ta­blet­te kann in zwei gleiche Dosen von 60 mg geteilt werden.

4. KLINISCHE ANGABEN

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

7. INHABER DER ZULASSUNG

Bayer Vital GmbH
51368 Leverkusen
Deutschland
Tel.: (0214) 30-51 348
Fax: (0214) 2605-51 603
E-Mail: medical-information@bayer.com

8. ZULASSUNGSNUMMER

Lampit 30 mg Ta­blet­ten
7012899.00.00

Lampit 120 mg Ta­blet­ten
7012900.00.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG

Datum der Erteilung der Zulassung: 11.07.2024

10. STAND DER INFORMATION

Juli 2024

11. VERKAUFSABGRENZUNG

Verschreibungspflichtig

Dieses Arzneimit­tel enthält einen Stoff, dessen Wirkung [zur Be­handlung der Chagas-Krankheit (Amerikanische Trypanosomiasis), verursacht durch Trypanosoma cruzi, bei Kindern ab der Geburt (Reifgeborene mit ei­nem Gewicht von mindestens 2,5 kg) und Jugendlichen bis zu ei­nem Alter von unter 18 Jahren sowie bei Erwachsenen nach in­di­vi­du­el­ler Einschätzung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses (auf Grundlage ei­ner Einzelfallprüfung)] in der me­di­zi­ni­schen Wissenschaft noch nicht allgemein bekannt ist.

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