NUCEIVA Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung

ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES ARZNEIMITTELS

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

NUCEIVA 50 Ein­hei­ten Pul­ver zur Herstellung ei­ner In­jektionslösung
NUCEIVA 100 Ein­hei­ten Pul­ver zur Herstellung ei­ner In­jektionslösung

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Jede Durchstechflasche enthält 50 Ein­hei­ten Botulinum-To­xin Typ A zur In­jektion (Ph.Eur.), her­ge­stellt von Clos­tri­di­um bo­tu­li­num.
Jede Durchstechflasche enthält 100 Ein­hei­ten Botulinum-To­xin Typ A zur In­jektion (Ph.Eur.), her­ge­stellt von Clos­tri­di­um bo­tu­li­num.

Nach der Rekonstitution enthält 0,1 ml der Lö­sung 4 Ein­hei­ten.

Vollständige Auflistung der sonstigen Be­stand­tei­le, siehe Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM

Pul­ver zur Herstellung ei­ner In­jektionslösung.

Wei­ßes Pul­ver.

4. KLINISCHE ANGABEN

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

7. INHABER DER ZULASSUNG

Evolus Pharma B.V.
Apollolaan 151
1077 AR Amsterdam
Niederlande

8. ZULASSUNGSNUMMER(N)

EU/1/19/1364/001
EU/1/19/1364/002
EU/1/19/1364/003
EU/1/19/1364/004

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

Datum der Erteilung der Zulassung: 27. September 2019
Datum der letzten Verlängerung der Zulassung: 17. Mai 2024

10. STAND DER INFORMATION

Mai 2024

Ausführliche Informationen zu diesem Arzneimit­tel sind auf den Internetseiten der Europäischen Arzneimit­tel-Agentur http://www.ema.eu­ropa.eu verfügbar.

11. VERKAUFSABGRENZUNG / VERSCHREIBUNGSPFLICHT / APOTHEKENPFLICHT

Deutschland
Verschreibungspflichtig

Österreich
Rezept- und apothekenpflichtig
Wiederholte Abgabe verboten

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