Boey® 1 400 Einheiten Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung

FACHINFORMATION

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu melden. Hinweise zur Meldung von Nebenwirkungen, siehe Abschnitt 4.8.

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

Boey® 1 400 Ein­hei­ten Pul­ver zur Herstellung ei­ner In­jektionslösung

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Jede Durchstechflasche enthält 1 400 Ein­hei­ten Trenibo­tu­li­numtoxinE, produziert in Clos­tri­di­um bo­tu­li­num Zel­len.

Nach der Rekonstitution enthält 0,1 ml rekonstituierte Lö­sung 140 Ein­hei­ten Trenibo­tu­li­numtoxinE.

Vollständige Auflistung der sonstigen Be­stand­tei­le, siehe Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM

Pul­ver zur Herstellung ei­ner In­jektionslösung (Pul­ver zur In­jektion).

Wei­ßes bis cremefarbenes Pul­ver, das auch als Scheibenfragmente erscheinen kann.

4. KLINISCHE ANGABEN

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

7. INHABER DER ZULASSUNG

AbbVie Limited
70 Sir John Rogerson’s Quay
Dublin 2
Irland

8. ZULASSUNGSNUMMER(N)

EU/1/26/2044/001

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

Datum der Erteilung der Zulassung: 15. Juli 2026

10. STAND DER INFORMATION

Juli 2026

Ausführliche Informationen zu diesem Arzneimittel sind auf den Internetseiten der Europäischen Arzneimittel-Agentur https://www.ema.eu­ropa.eu verfügbar.



LAB-10142

Zum Seitenanfang