FACHINFORMATION

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

Serkep 25 Mi­kro­gramm/125 Mi­kro­gramm pro Sprühstoß Druck­gas­in­ha­la­tion, Suspension
Serkep 25 Mi­kro­gramm/250 Mi­kro­gramm pro Sprühstoß Druck­gas­in­ha­la­tion, Suspension

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Jeder abge­mes­sene (aus dem Ventil abgegebene) Sprühstoß enthält:

25 Mi­kro­gramm Sal­me­te­rol (als Sal­me­te­rol­xi­na­foat) und 125 Mi­kro­gramm Flu­ti­ca­son‑17‑pro­pio­nat. Dies ent­spricht ei­ner abgegebenen (aus dem Mundrohr abgegebenen) Men­ge von 21 Mi­kro­gramm Sal­me­te­rol (als Sal­me­te­rol­xi­na­foat) und 110 Mi­kro­gramm Flu­ti­ca­son‑17‑pro­pio­nat.

25 Mi­kro­gramm Sal­me­te­rol (als Sal­me­te­rol­xi­na­foat) und 250 Mi­kro­gramm Flu­ti­ca­son-17-pro­pio­nat. Dies ent­spricht ei­ner abgegebenen (aus dem Mundrohr abgegebenen) Men­ge von 21 Mi­kro­gramm Sal­me­te­rol (als Sal­me­te­rol­xi­na­foat) und 220 Mi­kro­gramm Flu­ti­ca­son-17-pro­pio­nat.

Sonstige Be­stand­tei­le mit bekannter Wirkung:
Dieses Arzneimit­tel enthält 0,73 mg Al­ko­hol pro Inhalation, ent­sprechend 12 mg/ml.

Vollständige Auflistung der sonstigen Be­stand­tei­le, siehe Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM

Druck­gas­in­ha­la­tion, Suspension

Das Behältnis enthält eine wei­ße bis cremefarbene Suspension.

Die Behältnisse sind in wei­ße Kunststoff-Mundrohre gesteckt, die ein Mundstück mit ei­nem integrierten Zerstäuber haben und mit ei­ner hellvioletten Schutzkappe versehen sind.

Die Behältnisse sind in wei­ße Kunststoff-Mundrohre gesteckt, die ein Mundstück mit ei­nem integrierten Zerstäuber haben und mit ei­ner burgunderro­ten Schutzkappe versehen sind.

4. KLINISCHE ANGABEN

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

7. INHABER DER ZULASSUNG

Mylan Germany GmbH
Lütticher Straße 5
53842 Troisdorf

Mitvertrieb:
Viatris Healthcare GmbH
Lütticher Straße 5
53842 Troisdorf

8. ZULASSUNGSNUMMER

91143.00.00
91144.00.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG

Datum der Erteilung der Zulassung: 8. Juni 2015

10. STAND DER INFORMATION

Oktober 2025

11. VERKAUFSABGRENZUNG

Verschreibungspflichtig

Zum Seitenanfang