Anidulafungin-Pharmore® 100 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung

ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES ARZNEIMITTELS

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

Ani­du­la­fun­gin-Pharmore® 100 mg Pul­ver für ein Konzentrat zur Herstellung ei­ner Infusionslösung

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Jede Durchstechflasche enthält 100 mg Ani­du­la­fun­gin. Das rekonstituierte Konzentrat zur Herstellung ei­ner Infusionslösung enthält 3,33 mg/ml Ani­du­la­fun­gin und die ver­dünnte Infusionslösung enthält 0,77 mg/ml Ani­du­la­fun­gin.

Sonstige Be­stand­tei­le mit bekannter Wirkung
Dieses Arzneimit­tel enthält 102,5 mg Fruc­to­se pro Durchstechflasche.

Ani­du­la­fun­gin-Pharmore enthält 250 mg Poly­sor­bat 80 pro 100 mg in der Durchstechflasche, was 8,33 mg/ml Poly­sor­bat 80 in der rekonstituierten Lö­sung und 1,92 mg/ml in der ver­dünnten Lö­sung ent­spricht.

Vollständige Auflistung der sonstigen Be­stand­tei­le, siehe Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM

Pul­ver für ein Konzentrat zur Herstellung ei­ner Infusionslösung.

Wei­ßer bis weißlicher Pul­verkuchen oder Pul­ver.
Die rekonstituierte Lö­sung hat einen pH-Wert zwischen 3,5 und 5,5.

4. KLINISCHE ANGABEN

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

7. INHABER DER ZULASSUNG

Pharmore GmbH
Gildestr. 75
49479 Ibbenbüren
Deutschland

8. ZULASSUNGSNUMMERN

Deutschland: 99819.00.00
Österreich: 142898

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

Deutschland:
Datum der Erteilung der Zulassung: 25. Februar 2019
Datum der letzten Verlängerung der Zulassung: 02. Mai 2023

Österreich:
Datum der Erteilung der Zulassung: 1. September 2025

10. STAND DER INFORMATION

Oktober 2025

11. VERKAUFSABGRENZUNG

VERKAUFSABGRENZUNG IN DEUTSCHLAND
Verschreibungspflichtig

REZEPTPFLICHT/APOTHEKENPFLICHT IN ÖSTERREICH
Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten

Zum Seitenanfang