LEQEMBI® 100 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung

FACHINFORMATION

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu melden. Hinweise zur Meldung von Nebenwirkungen, siehe Abschnitt 4.8.

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

LEQEMBI 100 mg/ml Konzentrat zur Herstellung ei­ner Infusionslösung

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Jeder ml Konzentrat enthält 100 mg Lecanemab.
Eine Durchstechflasche mit 5 ml enthält 500 mg Lecanemab (500 mg/5 ml).
Eine Durchstechflasche mit 2 ml enthält 200 mg Lecanemab (200 mg/2 ml).

Lecanemab ist ein re­kom­bi­nan­ter, hu­manisierter, monoklonaler Im­mun­glo­bu­lin-Gam­ma-1(IgG1)-Antikörper (monoclonal antibody, mAb), der mit­tels re­kom­bi­nan­ter DNA-Tech­no­lo­gie in Ova­ri­al­zel­len des chi­nesischen Hams­ters (CHO) produziert wird.

Sonstige Be­stand­tei­le mit bekannter Wirkung
Eine 2-ml-Durchstechflasche enthält 1,0 mg Poly­sor­bat 80 (E 433).
Eine 5-ml-Durchstechflasche enthält 2,5 mg Poly­sor­bat 80 (E 433).

Vollständige Auflistung der sonstigen Be­stand­tei­le, siehe Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM

Konzentrat zur Herstellung ei­ner Infusionslösung.

Klare bis leicht schillernde, farblose bis blassgelbe Lö­sung.

Die Lö­sung hat einen pH-Wert von et­wa 5,0 und eine Osmolalität von 350 – 430 mOsm/kg.

4. KLINISCHE ANGABEN

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

7. INHABER DER ZULASSUNG

Eisai GmbH
Edmund-Rumpler-Straße 3
60549 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: medinfo_de@eisai.net

8. ZULASSUNGSNUMMER

EU/1/24/1891/001
EU/1/24/1891/002

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

Datum der Erteilung der Zulassung: 15. April 2025

10. STAND DER INFORMATION

06.2025

Ausführliche Informationen sind auf den Internetseiten der Europäischen Arzneimit­tel-Agentur https://www.ema.eu­ropa.eu verfügbar.

11. VERKAUFSABGRENZUNG

Verschreibungspflichtig

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